Bildrechte Collage Rendering Architektur Visualisierung (Recht, Bildbearbeitung)

Du kannst nicht einfach ein x-beliebiges Bild Verwenden und in die Collage packen und sagen das gilt als Beiwerk. Dir müsste somit eine Erlaubnis nach § 31 UrhG vorliegen, um das Bild nach § 15 Urhg i.v. § 23 UrhG überhaupt bearbeiten zu dürfen – geschweigedem noch zu Vervielfältigen nach § 15 UrhG i.v. § 16 UrhG.

Quelle: Bildrechte Collage Rendering Architektur Visualisierung (Recht, Bildbearbeitung)

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