Die häufigsten Stolperfallen vermeiden Sie, wenn Sie…in einer Datenschutzerklärung auf der Website auf die Datenerhebung und -verarbeitung sowie auf die Möglichkeit zum Widerspruch der Datenerfassung (Opt-out) hinweisen.Daten nur anonymisiert oder pseudonymisiert erfassen, d.h. unter anderem IP-Adressen mindestens um den letzten Block kürzen und Web Analyse-Daten nicht ohne Einwilligung mit personenbezogenen Daten zusammenführen.mit Ihrem Anbieter (Auftragnehmer) eine Auftragsdatenvereinbarung (ADV) entsprechend den Anforderungen nach §11 des BDSG abgeschlossen haben.Besondere Herausforderungen beim Einsatz von Google Analytics