Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) – 1&1 Hosting

Einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) muss nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jede verantwortliche Stelle abschließen, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten lässt. Als Kunde der 1&1 Internet SE speichern Sie unter Umständen personenbezogene Daten auf den Servern der 1&1. Sobald Sie personenbezogene Daten auf unseren Systemen speichern bzw. verarbeiten, müssen Sie dies nach Art. 28 DSGVO rechtlich absichern.Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) mit uns zu schließen. Mit dieser Vereinbarung können Sie Ihren Kunden die Sicherheit der Daten auf den Servern der 1&1 Internet SE rechtlich bestätigen. Den Abschluss einer AVV bieten wir für die Kunden folgender Produkte an:

Quelle: Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) – 1&1 Hosting