Auftragsdatenverarbeitung: Gewöhnen Sie sich an neue BezeichnungenDie Auftragsdatenverarbeitung, wie Sie sie vom Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) her kennen, wird in Zukunft ohne den Zusatz „daten“ auskommen müssen:Aus Auftragsdatenverarbeitung wird Auftragsverarbeitung.
Quelle: Auftragsdatenverarbeitung: rechtskonformer ADV-Vertrag