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Videos, die eindeutig legal bei YouTube hochgeladen wurden, darf man – unter den oben genannten Bedingungen – einbinden und teilen.
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Videos, die illegal auf YouTube stehen, sollte man in keinem Fall einbinden, auch nicht in sozialen Netzwerken. Bei Spielfilmen und Serien ist besondere Vorsicht geboten.
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Bei den genannten Entscheidungen geht es ausdrücklich nur um das Urheberrecht. „Bei anderen Rechtsverletzungen – zum Beispiel des Persönlichkeitsrechts – kann man für das Einbetten durchaus haftbar gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ansgar Koreng. Grundsätzlich sollte man sich deshalb vor dem Einbetten des Videos dessen Inhalt genau anschauen.
Quelle: Einbinden von YouTube-Videos: Was ist erlaubt? – Deutsche Anwaltauskunft
