Einbinden von YouTube-Videos: Was ist erlaubt? – Deutsche Anwaltauskunft

  1. Videos, die eindeutig legal bei YouTube hochgeladen wurden, darf man – unter den oben genannten Bedingungen – einbinden und teilen.

  2. Videos, die illegal auf YouTube stehen, sollte man in keinem Fall einbinden, auch nicht in sozialen Netzwerken. Bei Spielfilmen und Serien ist besondere Vorsicht geboten.

  3. Bei den genannten Entscheidungen geht es ausdrücklich nur um das Urheberrecht. „Bei anderen Rechtsverletzungen – zum Beispiel des Persönlichkeitsrechts – kann man für das Einbetten durchaus haftbar gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ansgar Koreng. Grundsätzlich sollte man sich deshalb vor dem Einbetten des Videos dessen Inhalt genau anschauen.

Quelle: Einbinden von YouTube-Videos: Was ist erlaubt? – Deutsche Anwaltauskunft