- Wenn Sie bei Facebook ein Profilbild oder -banner hochladen, müssen Sie dafür die Urheberrechte besitzen: Entweder Sie haben das Foto selbst gemacht oder von einem Fotografen gekauft.
- Quellen wie „Google“ und „Flickr“ sind tabu. Allerdings ist es möglich, die Rechte an einem Bild zu erwerben. Eine Auswahl kostenfreier Bild-Plattformen finden Sie hier.
- Die Bilder können dann unter der Creative-Commons-Lizenz mit Hinweis auf Urheber, Quelle und Lizenztyp genutzt werden.
- Beachten Sie außerdem: Auf Ihrem Bild dürfen sich keine Logos oder Firmen-Schriftzüge befinden. Das wäre eine Verletzung des Markenrechts.
- Auch für ideelle Werke gilt eine Art „Markenschutz“: So dürfen zum Beispiel selbst fotografierte Kunstwerke wie Gemälde oder auch den Eifelturm bei Nacht nicht online gestellt werden.
- Befinden sich im Bildhintergrund fremde Personen, müssen sie unkenntlich gemacht werden – zumindest wenn Sie nicht deren Einverständnis eingeholt haben. Hier gilt das „Recht am eigenen Bild“. Wirklich prominente Personen dürfen aber auch ungefragt geknipst werden.
- Nur wenn Sie sicher sind, dass jemand ein Bild rechtmäßig online gestellt hat, sollten Sie es auch teilen. Andernfalls machen Sie sich strafbar.
- Rechtmäßig heißt auch hier: Urheberrecht und Markenrecht müssen gewahrt sein und das Einverständnis des Rechteinhabers muss vorliegen. Das ist beispielsweise bei peinlichen Partyfotos in der Regel nicht der Fall.
- Besitzen Sie eine eigene Facebook-Seite, müssen Sie auch die Posts anderer User kontrollieren und ggf. gepostete Bilder entfernen.
- In den Facebook-AGBs heißt es: „Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest (,IP-Lizenz‘).“ (September 2012). Facebook darf also alle hochgeladenen Bilder kostenlos für eigene Zwecke wie Werbung nutzen. Dessen sollten Sie sich bewusst sein.
Quelle: Bildrechte auf Facebook: Das sollten Sie wissen – CHIP