DSGVO und die Domain-Registrierung: Bonner Richter lassen Icann abblitzen – SPIEGEL ONLINE

Die Denic hatte bereits im Februar dieses Jahres mit einer radikalen Änderung auf die DSGVO reagiert. Auch Admin-C und Tech-C werden nicht mehr abgefragt. Außerdem erfährt man dort nicht mehr öffentlich, wer eine Website mit der Endung „.de“ betreibt.Diese sogenannte Whois-Abfrage ist bei der Denic und auch bei anderen Firmen wie GoDaddy nicht länger möglich: Was früher jeder Internetnutzer mit wenigen Klicks herausfinden konnte, geben Denic, GoDaddy und andere jetzt nur noch an Nutzer heraus, die per Formular ein berechtigtes Interesse nachweisen. Das gilt etwa für den Betreiber einer Website, der wissen möchte, was alles über ihn selbst gespeichert wird. Außerdem gibt die Denic auch dann Daten weiter, wenn Strafverfolger oder Finanzbehörden den Domain-Inhaber ermitteln wollen.Die eingeschränkte Whois-Abfrage erschwert zudem Journalisten und IT-Sicherheitsforschern die Arbeit im Netz. Bei der Recherche zu Fake-News-Seiten, Spam-Schleudern und Erpresser-Software ist es ohne die Abfrage schwieriger geworden, Hintermänner solcher Netzwerke ausfindig zu machen und aufzudecken, wer sich hinter zwielichtigen Seiten verbirgt.

Quelle: DSGVO und die Domain-Registrierung: Bonner Richter lassen Icann abblitzen – SPIEGEL ONLINE