Abmahngefahr: Was ist bei Werbung auf Instagram, Pinterest, YouTube, Facebook & Co. zu beachten?

Der Begriff „Werbung“ ist weit auszulegen. Hierunter fällt jeder (unmittelbare oder mittelbare) Hinweis auf ein Produkt oder eine Dienstleistung mit dem Ziel der Absatzförderung. Mittels Werbung sollen Leser, User oder Zuschauer auf ein Produkt oder eine Dienstleistung aufmerksam gemacht werden und im besten Fall zum Kauf animiert werden. Um eine unbewusste Beeinflussung von Verbrauchern zu verhindern, gelten für Werbung sowohl in der Presse, im Rundfunk als auch im Internet bestimmte Anforderungen. Hierzu zählt insbesondere die Kennzeichnungspflicht von Werbung.

Quelle: Abmahngefahr: Was ist bei Werbung auf Instagram, Pinterest, YouTube, Facebook & Co. zu beachten?