Künstlersozialabgabe: Prüfung der Bestandsfälle durch die Rentenversicherungsträger

Bestandsprüfung Anhand der vorgelegten Aufzeichnungen und listenmäßigen Zusammenfassungen des Arbeitgebers prüfen die Rentenversicherungsträger die Richtigkeit der Meldungen. Ebenfalls werden die daraus resultierenden jährlichen Abgabebescheide der Künstlersozialkasse überprüft.Die Prüfung bezieht sich dabei zunächst auf die vorgelegten Zusammenfassungen, den rechnerischen Abgleich mit den abgegebenen Meldungen und die sachliche Bewertung der jeweils berücksichtigten Entgelte. Im Zuge der Prüfung wird zudem durch Einsichtnahme in die Finanzbuchhaltung des Unternehmens bewertet, ob zusätzlich weitere Honorare an selbstständige Künstler/Publizisten zu berücksichtigen sind. Damit geht die Bestandsprüfung über einen bloßen sachlich rechnerischen Abgleich der Meldung hinaus.Bestehen Abweichungen zwischen gemeldeter und von der Künstlersozialkasse berücksichtigter Bemessungsgrundlage, werden im Zuge der Prüfung die bereits erteilten Abgabebescheide der Künstlersozialkasse durch die Deutsche Rentenversicherung zurückgenommen. Die Rücknahme des Abgabebescheides der Künstlersozialkasse erfolgt, wenn die zugrunde liegende Meldung unrichtige Angaben enthielt oder eine unrichtige Schätzung vorgenommen wurde. Ist dies der Fall, werden im Bescheid der Deutschen Rentenversicherung die Höhe der Künstlersozialabgabe, gegebenenfalls neu zu leistende Vorauszahlungen und die Entgeltsumme neu festgestellt. Die besondere Rücknahmevorschrift des Künstlersozialversicherungsgesetzes erlaubt es, einen Abgabebescheid der Künstlersozialkasse mit Wirkung für die Vergangenheit zuungunsten des zur Abgabe Verpflichteten zurückzunehmen, womit auch rückwirkend höhere Forderung geltend gemacht werden können. Ein Vertrauensschutz gilt hier nicht. Genauso wird der Abgabebescheid bei zu viel gezahlter Künstlersozialabgabe zurückgenommen und das zu viel gezahlte Geld erstattet.

Quelle: HSP STEUER AG › Künstlersozialabgabe: Prüfung der Bestandsfälle durch die Rentenversicherungsträger › Steuerberater für Qualität und Innovation