Maßnahmen: DSGVO-Checkliste für Unternehmen und WebseitenbetreiberMöchte man mit der Umsetzung der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung beginnen, gilt zunächst: Die erforderlichen Maßnahmen fallen je nach Unternehmen unterschiedlich aus. Dennoch gibt es eine Reihe an Vorkehrungen, die jedes Unternehmen berücksichtigen sollte. Wir haben diese in einer DSGVO-Checkliste für Sie zusammengefasst.
- Etablieren Sie Dokumentationsprozesse für den Umgang mit personenbezogenen Daten.
- Richten Sie ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein.
- Richten Sie Kommunikationsrouten für Kunden-Anfragen zum Datenschutz ein.
- Prüfen Sie, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten beauftragen müssen.
- Passen Sie die Datenschutzerklärung auf Ihrer Website an die Neuregelungen an.
- Beraten Sie sich mit dem Leiter Ihrer Technikabteilung und dem Datenschutzbeauftragten, ob die aktuellen technischen Maßnahmen zum Datenschutz ausreichen. Unter Umständen müssen weitere Maßnahmen eingeleitet oder bestehende Maßnahmen besser in die IT-Infrastruktur integriert werden.
- Alle erhobenen personenbezogenen Daten, die gegen das Kopplungsverbot verstoßen, müssen fortan anders eingeholt und als freiwillig ausgegebene Daten erhoben werden.
- Falls Sie externe Dienstleister damit beauftragt haben, personenbezogene Daten für Ihr Unternehmen zu verwalten, sollten Sie mit ihnen klären, ob die getroffenen Vereinbarungen der Datenschutzreform entsprechen. Passen Sie die Vereinbarungen gegebenenfalls den neuen Vorgaben an.
- Überprüfen Sie, wie Sie in Ihrem Onlineshop die Einwilligungen Ihrer Kunden einholen und passen Sie die Vorgehensweise an die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung an.
- Bleiben Sie aufmerksam, was die E-Privacy-Verordnung angeht: Sie wird künftig regeln, wie Onlinehändler mit Analyse- und Trackingtools umgehen.
- Falls Sie unsicher sind, nutzen Sie entsprechende professionelle Beratung.
Quelle: DSGVO Zusammenfassung 2018: Datenschutz-Grundverordnung für Webseitenbetreiber – 1&1